Fischräuber musste Federn lassen: Kormoranverordnung wirkt
18. Juni 2007 Brandenburg Regional / Heidesee JournalZur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden durch Kormorane sowie zum Schutz der heimischen Tierwelt wurde Dezember 2004 die Brandenburgische Kormoranverordnung beschlossen. Fischer beklagen deren Wirkung, laut Zählungen ist der Bestand des Fischräubers seit 2004 rückläufig.
Seitdem im Jahre 2001 mit 2.813 Brutpaaren ein Höchststand erreicht wurde, stagniert der Brutbestand des Kormorans in Brandenburg bei durchschnittlich 2.500 Brutpaaren. Anhand der vorliegenden Daten ist davon auszugehen, dass die Lebensraumkapazität für den Kormoran erreicht wurde und die Phase des Wachstums der Kormoranpopulation in Brandenburg vorüber ist, so jedenfalls die Einschätzung des Agrar- und Umweltministeriums in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.
Von den Möglichkeiten der Kormoranverordnung wird nur in geringem Umfang Gebrauch gemacht. Seit dem Erlass der Verordnung wurden im Jahr 2005 394 und im Jahr 2006 457 Kormorane geschossen. Das sind nur unwesentlich mehr als in den Vorjahren, obwohl die Verordnung außerhalb von Schutzgebieten den ganzjährigen Abschuss von Kormoranen an sämtlichen fischereilich genutzten Gewässern beziehungsweise Anlagen zur Fischzucht und -haltung sowie im Umkreis von 500 Metern erlaubt.
Die Kennzeichen des Kormorans sind das schwarze Gefieder und der hakige Schnabel. Leicht zu erkennen ist er an seiner typischen Körperhaltung: im Unterschied zu den meisten anderen Wasservögeln ist sein Gefieder nicht wasserabweisend, sodass er seine Flügel regelmäßig zum Trocknen weit aufspannen muss. Der Kormoran ernährt sich hauptsächlich von Fischen, die er unter Wasser jagt. Dabei kann er bis zu 20 Meter tief tauchen. In der Mitte des vergangenen Jahrhunderts war der Kormoran fast ausgestorben. Deshalb wird er europaweit geschützt. Im Nationalpark hat er mit 800 bis 1.100 Nestern seine größte Brutkolonie in Brandenburg.
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