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Bewährungsstrafen für Biedermänner

4. Juli 1998 Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat die Urteile im Dolgenbrodt-Prozeß gesprochen. Von Stefan Doblinger und Susanne Lenz.


Ein merkwürdig stiller Brand sei es gewesen, sagte ein Feuerwehrmann am Morgen des 1. November 1992. Normalerweise gebe es viel mehr Schaulustige. Doch die Dolgenbrodter hatte es in der Nacht nur vereinzelt zu dem Brand im ehemaligen Betriebsferienheim gezogen. 86 afrikanische Asylbewerber hätten dort am Tag darauf einziehen sollen. Bis zuletzt hatte sich das südöstlich von Berlin gelegene Dorf dagegen gewehrt. „Niemand war traurig über diese Lösung“, sagte die damalige Bürgermeisterin Ute Preißler später in der Verhandlung gegen den Brandstifter.

Im Sommer 1993 wurde der Verdacht laut, Dorfbewohner hätten die Brandstifter gedungen. Die Nachricht ging durch die internationale Presse. Fünf Jahre danach hat das Landgericht Frankfurt (Oder) nun vier Dolgenbrodter Bürger wegen der Geldzahlungen an Silvio J. und ihrer Falschaussagen in vorigen Prozessen verurteilt. J. hatte bereits 1996 für die Brandlegung eine Bewährungsstrafe bekommen.

Zwei der Verurteilten der 25 Jahre alte Marco Sch. und sein Stiefvater Hans-Jürgen Sch. hatten bis gestern ihre Beteiligung an der Tat geleugnet. Die Geständnisse kamen auch jetzt nicht aus ihrem Mund. Sie ließen ihre Anwälte Erklärungen verlesen: Marco Sch. gab darin zu, Silvio J. geholfen zu haben, die Brandsätze zu basteln. Der Vater räumte ein, dabei zugesehen zu haben. Der Blumenhändler Thomas O. (41) hatte bereits zuvor gestanden, dem Brandstifter insgesamt 12 000 Mark gezahlt zu haben. In seinem Geständnis beschrieb er die hysterische Stimmung, die vor der Ankunft der Afrikaner geherrscht habe. Wer ihm zuhörte, bekam den Eindruck, eine Horde Schwerverbrecher habe im Dorf einquartiert werden sollen. Die vielen Besitzer von Wochenendhäusern hätten um ihre Habe fürchten müssen.

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