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Bewährungsstrafen für Biedermänner (Fortsetzung)

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Er selbst habe vor allem Angst um die Sicherheit seiner Kinder gehabt, sagte O. Auch der Elektriker Gerd G., der lange im Gemeinderat von Dolgenbrodt saß, hatte zugegeben, sich mit 300 Mark an den Zahlungen beteiligt zu haben. Die Empörung gegen den Landrat, der einfach 86 Asylbewerber in die Dolgenbrodter „Oase der Ruhe“ setzen wollte, war ihm noch in der Verhandlung anzumerken. Unumwunden gab er zu, Wut auf die Kreisverwaltung sei eines seiner Motive gewesen. Die Demokratie, sagt er, habe er sich anders vorgestellt. Ganz wohl habe er sich zwar nicht gefühlt, als er ein paar Tage nach dem Brand mit drei Hundertmarkscheinen zu dem Blumenhändler hinüber radelte. Aber er habe doch zu seinem Wort stehen müssen.


Fünf Jahre lang kämpfte die Frankfurter Staatsanwältin Petra Marx gegen die Kumpanei des Schweigens in Dolgenbrodt. Ihre Hartnäckigkeit zahlte sich Anfang 1997 aus. In Untersuchungshaft legten Thomas O., Gerd G. und der junge Marco Sch. Geständnisse ab. Seitdem war die Aufnahme eines Gerichtsverfahrens nur noch eine Frage der Zeit.

Das Urteil gestern kam überraschend. Am Morgen hatten sich die Prozeßbeteiligten zu einer Beratung zurückgezogen. Danach verkündete Richter Uwe Bachnick, die Angeklagten könnten auf Bewährungsstrafen rechnen, wenn auch Marco und Hans-Jürgen Sch. Geständnisse ablegen würden. Die Urteilsbegründung war betont zurückhaltend formuliert. Einer moralischen Bewertung enthielt sich der Richter. Kein Wort auch zu den Grundstücksgeschäften, von denen in Zusammenhang mit dem Brand immer wieder die Rede gewesen war. Anfang der 90er Jahre hatte die Gemeinde Land zu günstigen Preisen an Dolgenbrodter verkauft. Auch Thomas O. erwarb damals ein 5 000 Quadratmeter großes Grundstück für rund 40 000 Mark gleich neben dem geplanten Asylbewerberheim. Zwölf ehemalige Gemeinderatsmitglieder haben wegen der Grundstücksdeals mittlerweile Strafbefehle bekommen.

Staatsanwältin Marx kommentierte das Urteil mit Befriedigung. Es sei „wohltuend“, daß auch Vater und Sohn Sch.

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