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Ergebnisse der Kontrollen von
Lebensmitteln und Futter in Brandenburg

18. September 2004 (Heidesee Aktuell - Frankfurt/Oder) Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF) in Frankfurt hat einen aktuellen Überblick über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung 2003 in Brandenburg vorgelegt.


Im Land Brandenburg sind 30.000 Betriebe der Lebensmittelbranche registriert. Dies umfasst Produzenten, Vertriebsunternehmer, Hersteller- und Abpackbetriebe. 2003 wurden zur Überwachung der Lebensmittelherstellung insgesamt 67.000 Kontrollen durchgeführt. Das heißt, es wurden 26.600 dieser Unternehmen, das sind 88,7 Prozent, ein oder mehrmals überprüft. Bei 10.000 Betrieben wurden insgesamt 15.000 Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen festgestellt. Dabei spielen unter anderen hygienische Mängel eine Rolle.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurden insgesamt 14.000 Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen chemisch, physikalisch und mikrobiologisch untersucht. Davon entsprachen 2.000 Proben, das sind 13,9 Prozent, nicht den lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Bemängelt wurden am häufigsten Feinkostsalate und Mayonnaisen, Speiseeis beziehungsweise Speiseeishalberzeugnisse, Wurstwaren, feine Backwaren, Wein. Die häufigsten Beanstandungsgründe gab es bei Verstößen gegen Kennzeichnungsvorschriften, irreführenden Etikettierungsangaben, nachgemachten oder wertgeminderten Lebensmittel, Zusatzstoffen in Lebensmitteln ohne Kenntlichmachung. Als gesundheitsschädlich oder –gefährdend wurden 90 Lebensmittelproben beurteilt, was lediglich 0,8 Prozent der untersuchten Produkte entspricht. Höchstmengenüberschreitungen an Rückständen von Pflanzenschutzmitteln wurden in frischem Obst und Gemüse bei weniger als 5 Prozent ermittelt. Bei Futtermitteln waren die Nichteinhaltung der angegebenen Gehalte von Inhaltsstoffen oder Energie- und Zusatzstoffen Hauptbeanstandungsgründe. Unerwünschte oder verbotenen Inhaltsstoffe wurden in weniger als 1 Prozent der Einzelanalysen gefunden.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung nach Beanstandungen sind im vergangenen Jahr mehr als 400 Bußgeldverfahren eingeleitet worden. In 79 Fällen wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. ha

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