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Wasserschutzgebiet Königs Wusterhausen neu festgelegt

6. April 2009 Brandenburg Regional / Potsdam Das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium hat das Wasserschutzgebiet Königs Wusterhausen neu festgesetzt. Die Verordnung ist heute (6. April) im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II für das Land Brandenburg erschienen und tritt morgen in Kraft.


Die Gründe, die zur Überarbeitung und Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Königs Wusterhausen geführt haben, treffen auch für die meisten anderen Wasserschutzgebiete zu, die gegenwärtig überarbeitet werden. Die Schutzzonen der alten Wasserschutzgebiete sind aus heutiger Sicht vielfach zu groß, aber teilweise auch zu klein bemessen. So bestehen einerseits in bestimmten Gebieten unnötige Beschränkungen, in anderen Gebieten wiederum kann der notwendige Schutz des Grundwassers nicht gewährleistet werden. Außerdem gelten die nach DDR-Wasserrecht festgesetzten Wasserschutzgebiete aufgrund einer neuen Bestimmung im Brandenburgischen Wassergesetz nur noch bis Ende 2015 fort.

Das im Jahre 1912 errichtete Wasserwerk Königs Wusterhausen des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes versorgt mit einer genehmigten mittleren Entnahmemenge von 8.250 Kubikmeter/d aus 17 Brunnen zirka 35.000 Einwohner sowie Industriebetriebe und Gewerbegebiete in einem größeren Verbundnetz. Um das qualitativ gute Grundwasservorkommen auch dauerhaft vor Risiken zu schützen, war die Festsetzung des Wasserschutzgebietes Königs Wusterhausen geboten.

Das Einzugsgebiet der Wasserfassung und die Schutzzonengrenzen wurden mit Hilfe eines aufwändigen computergestützten Grundwasserströmungsmodells neu berechnet. Mit der Rechtsverordnung des Umweltministers wird das alte Wasserschutzgebiet aufgehoben und ein klar abgegrenztes und mit angemessenen Schutzbestimmungen versehenes neues Wasserschutzgebiet festgesetzt. Durch die Neufestsetzung auf der Grundlage der heute geltenden Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Brandenburgischen Wassergesetzes wird nicht nur der Grundwasserschutz verbessert, sondern auch die Rechtssicherheit für die Nutzer der in den Schutzzonen liegenden Grundstücke erhöht.

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