Keine CCS-Erkundungsarbeiten im Landkreis Dahme-Spreewald
Das Umweltamt teilt mit, dass bisher keine derartigen Verfahren im LDS bekannt sind
25. März 2011 Landkreis Dahme-Spreewald - Aufgrund wiederholter Anfragen ob es im Landkreis Dahme-Spreewald Planungen oder Erkundungen fuer die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) gibt, teilt das Umweltamt mit, dass bisher keine derartigen Verfahren im LDS bekannt sind.
Es wurden weder Voranfragen noch Antraege hinsichtlich moeglicher Untersuchungsfelder bzw. Lagerstaetten gestellt.
Laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums ist in Brandenburg geplant, den Untergrund in den Regionen Beeskow und Neutrebbin zu erkunden, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob eine fuer die Bevoelkerung sichere Speicherung von CO2 moeglich waere.
Die CO2-Abscheidung und –Speicherung, auch als CCS-Technologie (engl. Carbon Dioxide Capture and Storage) bezeichnet, ist die Ablagerung von Kohlendioxid in tiefen unterirdischen Gesteinsschichten auf unbegrenzte Zeit. Dadurch soll weniger CO2 in die Atmosphaere gelangen, denn dort wirkt es als Treibhausgas. CO2-Emissionen werden als eine wesentliche Ursache der globalen Erwaermung gesehen.
Nach Aussage des Landesamtes fuer Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) sind in unserer Region nur Salzwasser fuehrende Gesteinsschichten ab ca. 1000 m Tiefe dauerhaft dafuer geeignet. Das Land Brandenburg kommt daher nach vorliegenden Erkenntnissen zum Bodenaufbau grundsaetzlich in Frage.
Wie sieht ein derartiges Verfahren aus?
Die CO2-Lagerung im Untergrund ist ein bergrechtliches Verfahren, bei dem der Verfahrensfuehrer das Landesamt fuer Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) ist. Zunaechst ist eine Erlaubnis zur "Erkundung des Untergrundes" nach Bergrecht beim LBGR einzuholen. Hier wird nach geeigneten Lagerstaetten gesucht.
Im zweiten Schritt werden ueber ein Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltvertraeglichkeits¬pruefung die Errichtung und der Betrieb eines Speichers beantragt. Hier ist die Beteiligung der Traeger oeffentlicher Belange und der Oeffentlichkeit festgeschrieben. Der Entwurf des CO2-Speichergesetzes sieht ausserdem die Beteiligungen der Bundesanstalt fuer Geowissenschaften und Rohstoffe sowie des Umweltbundesamtes vor.
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