Unterstützung für sozial bedürftige Schulanfänger
Bisher 143 Zuwendungen aus „Zuckertüten-Fonds“ bewilligt
26. August 2007 Heidesee Journal / Landkreis Dahme-Spreewald Bis zum 17. August 2007 sind 169 Anträge auf Zuwendungen aus dem so genannten „Zuckertüten-Fonds“ im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald eingegangen. 143 Anträge wurden bereits bewilligt, 23 werden zurzeit bearbeitet und drei Anträge wurden abgelehnt, weil die Antragsteller im Nachbar-Landkreis wohnen. Etwa zwei Drittel der Antragsteller kommen aus dem Norden des Landkreises, also aus Königs Wusterhausen und Umgebung.
Der Kreistag Dahme-Spreewald hatte in seiner Mai-Sitzung den „Zuckertütenfonds“ beschlossen, um damit sozial bedürftige Kinder, die dieses Jahr eingeschult werden, zu unterstützen. Aus dem Fonds erhalten Empfänger von Arbeitslosengeld II eine einmalige Zuwendung von 80 Euro pro Kind für die Anschaffung einer Grundausstattung zur Einschulung. Damit sollen Einschnitte bei einmaligen Leistungen des Sozialhilferechts kompensiert sowie die Chancengleichheit vom ersten Schultag an verbessert werden.
Formlose Anträge können noch bis zum 31.08.2007 im Sozialamt des Landkreises Dahme-Spreewald, Beethovenweg 14 in 15907 Lübben/Spreewald bzw. in der Nebenstelle in 15711 Königs Wusterhausen, Brückenstraße 41, eingereicht werden.
Zum Nachweis der Bedürftigkeit ist ein aktueller Leistungsbescheid über den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach den Bestimmungen des SGB II oder SGB XII vorzulegen sowie der von der Schule ausgereichte Einschulungsnachweis.
Bei nachgewiesener Bedürftigkeit erfolgt, mit Bescheid-Erteilung, die Zahlung bargeldlos auf ein anzugebendes Konto.
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