NEUES LANDESJAGDGESETZ
Halali und Horrido
Es darf nicht nur geschossen werden
29. Juli 2004 Brandenburg Region / Heidesee Journal Seit 1. April gibt es ein neues Landesjagdgesetz. Es soll aber kein Aprilscherz sein. Verbesserungen beim Tierschutz, der Biotopflege und der Regulierung des Wildbestands sind das Ziel.
Im neuen Gesetz wurde auch der Tierschutz stärker verankert. Die Meldepflicht bei Verkehrsunfällen mit Wild soll dem Tierschutzgedanken Rechnung tragen. Auch darf es durch die Zerschneidung von Wild-Lebensräumen nicht zu Populationsinseln und damit zur genetischen Verarmung kommen. Im Gesetz festgeschrieben ist auch, dass beim Ausbau von Verkehrstrassen mit überregionaler Bedeutung die unteren Jagdbehörden zu beteiligen sind. Damit können z. B. durch Grünbrücken negative Auswirkungen auf den Wildbestand verhindert oder kompensiert werden.
Die „Vorschriften über die Hege und Bejagung des Schalenwildes“, die Hegerichtlinie, wird als rechtsverbindich erklärt. War Wild z. B. während der Schonzeit in ein Gatter eingedrungen, so musste der Abschuss bisher erst durch die untere Jagdbehörde genehmigt werden. Dieses praxisfremde, bürokratische Verfahren gilt nun nicht mehr.
In Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und in europäischen Vogelschutzgebieten muss die Jagdausübung im Einvernehmen zwischen der obersten Jagdbehörde und der obersten Naturschutzbehörde geregelt werden.
Bei Gemeindezusammenschlüssen oder Gebietsvergrößerungen gingen nach altem Recht die Jagdbezirke mit ihren Jagdgenossenschaften unter. Dem verständlichen Wunsch, die alten Grenzen der Jagdbezirke beizubehalten, konnte bisher nur mit einem sehr aufwändigen Verfahren nachgekommen werden. Die neuen Regelungen sichern bei Gebietsreformen den weiteren Bestand der bisherigen Jagdbezirke, ohne freiwillige Zusammenschlüsse zu verhindern. Dadurch werden Jagdgenossenschaften, Kommunen und Landkreise von Verwaltungsaufwand entlastet.
Durch das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium wurden 2001 bis 2003 aus den Mitteln der Jagdabgabe 15 Projekte der Biotopverbesserung in Höhe von 156.000 Euro gefördert. So wurden seit 1996 in einem 500 Hektar großen Niederwildrevier mehrere 10.000 Gehölze ausgebracht und ein Kleingewässer angelegt. Mit der Verbesserung des Lebensraumes stieg die Zahl an Rebhühnern, Fasanen und Hasen deutlich an. Aus anfangs vereinzelt vorkommenden Rebhühnern und Fasanen entwickelten sich im Laufe der Jahre selbstragende stabile Populationen.
Gut geknallt: Neue Streckenrekorde
Die Jagdstrecke 2002/2003 weist erneut auf einen weiteren Anstieg von Schalenwild und anderen Wildarten hin. Bei allen Schalenwildarten (außer Muffelwild) wurden neue Abschussrekorde erzielt. Bei Damwild gab es mit 13.900 Stück eine Steigerung um 1.300 Stück. Beim Schwarzwild wurden 66.100 Stück erlegt, 13.000 mehr als 2000/2001.
Zur Verhinderung der in Brandenburg sehr hohen Wildschäden in Wald und Flur, an landwirtschaftlichen Kulturen und Schalschäden in der Forstwirtschaft muss stärker in die weiblichen Wildbestände eingegriffen werden. Weiter auf Seite 2»
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