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Herr W. erfährt, was er noch wert ist (Fortsetzung)

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Einer von denen, die er lange nicht gesehen hat, sagt: „Ich mache eine Suppenküche auf, als Ich-AG“, und er kenne noch jemanden, der eine Boutique für Kinderkleidung eröffne, und schließlich jemanden, der würde sich sogar scheiden lassen, um Geld zu erhalten. Sein Freund aus alten Tagen spricht voller Elan, doch der Funke springt nicht über. Herr W. bleibt skeptisch: Wer denn seine Suppen kaufen würde, und ob er schon ausgerechnet habe, wie viele Suppen er verkaufen müsse, um werktäglich 40 Euro zu verdienen – und er meine mit Verdienen nicht den Umsatz, sondern den Reinverdienst abzüglich aller Kosten. Schweigen. Zum ersten Mal bedenkt Herr W., was er eigentlich zu verkaufen habe.


Seinen Antrag auf Arbeitslosengeld II bekommt er am 26. Juli. Zehn Wochen braucht er, um ihn schließlich am 6. Oktober abzugeben. Am 18. November reißt er einen Brief des JobCenters auf. Aber es ist kein Jobangebot, es ist der Bescheid: 345 Euro für seinen Lebensunterhalt zuzüglich 315,11 Euro für Unterkunft und Heizung. Damit sinkt sein monatliches Einkommen um 141,22 Euro. Herr W. schaut sich den Bescheid nun genauer an. Je mehr er liest, desto deutlicher spürt er die Wiederkehr der alten Unruhe. Warum schreibt ihm ein JobCenter und nicht mehr die Agentur für Arbeit? Weshalb hat dieses JobCenter keine Adresse, sondern nur ein Postfach? Wie soll er in einem Postfach jemals wieder seine Arbeitsvermittlerin sprechen? Beruhigend ist zumindest, dass das Postfach die gewohnten Öffnungszeiten anbietet: Montags, dienstags und freitags von 8 bis 13, donnerstags sogar von 8 bis 18 Uhr. Den Bescheid schickt ihm ein Herr D., dessen Durchwahl, Telefax und E-Mail bleiben allerdings ungenannt.

Schließlich liest Herr W., dass er ab dem 1. Januar kein individuelles Wesen mehr sein würde. Das Amt spricht ihn an als „Vertreter einer Bedarfsgemeinschaft“ an und verwandelt seine alte Kunden-Nummer in eine „Nummer der Bedarfsgemeinschaft“. Er ist also auch kein Kunde. Von seiner alten Nummer überlebten nur die ersten drei Ziffern. Sie werden ihn stets daran erinnern, dass er früher einmal Person und Kunde war. Wohngeld bekommt er nun auch nicht mehr, nur „angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung“ werden übernommen. Im Wörterbuch steht, dass Unterkunft etwas anderes meint als Wohnung, nämlich einen „Raum oder Ähnliches, wo jemand als Gast oder Ähnliches vorübergehend wohnt.“ Unterkunft sei demnach in seiner Bedeutung verwandt mit „Obdach“, „Bleibe“ und – Herr W.

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