Umweltzonen: Was Kraftfahrer wissen sollten
26. Februar 2007 Brandenburg Regional / Heidesee JournalPotsdam - Mit der Neufassung der 22. Bundesimmissions-schutzverordnung im September 2002 sind EU-Vorschriften zu Grenzwerten für Luftschadstoffe in nationales Recht überführt worden. Danach darf seit 2005 bei Feinstaub - PM 10 - der Tagesmittel-Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter nur noch höchstens 35mal jährlich überschritten werden. Ab 1. März werden Kfz einer der vier Schadstoffgruppen zugeordnet.
Unter Feinstaub PM 10 werden Teilchen mit einem Durchmesser von unter 10 µm verstanden. Feinstaubpartikel dringen beim Atmen bis in den Alveolarbereich der Lunge vor und können Atemwegs-, Herz- und Kreislauferkrankungen verursachen.
Besonders betroffen von höheren Werten sind in Brandenburg die Städte Nauen, Cottbus, Frankfurt(Oder), Potsdam, Teltow, Brandenburg an der Havel, Bernau und Eberswalde. Die Luftgütedaten sind auf der Internseite des Umweltministeriums abrufbar unter:
www.luis.brandenburg.de/i/ubis/
Gemäß § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Luftreinhalte- beziehungsweise Aktionspläne aufzustellen, die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation enthalten. Besonders weit reichend ist hier die Festlegung von Umweltzonen.
Welche Städte richten Umweltzonen ein?
Ab 1. Januar 2008 wird es in Berlin im Bereich des inneren S-Bahn-Rings eine Umweltzone geben. Fahrzeuge, müssen hier ab diesem Stichtag über eine Plakette verfügen. Auch für das Potsdamer Stadtgebiet ist eine Umweltzone geplant. In bislang 20 weiteren deutschen Städten laufen die Vorbereitungen für Umweltzonen.
Wie ist die Beschränkung des Kfz-Verkehrs geregelt?
Am 1. März 2007 tritt die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge in Kraft. Danach werden die Kfz in vier Schadstoffgruppen eingeordnet. Kriterium ist die jeweilige Abgasnorm (EURO-Norm).
Um Fahrzeuge entsprechend ihrer Zuordnung zu den Schadstoffgruppen differenziert von Verboten ausnehmen zu können, wird ein weiteres Verkehrszeichen für Umweltzonen eingeführt.
Welche Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht gibt es?
Grafik zu Ausnahmen für UmweltzonenAusnahmen sind Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Krankenwagen, Arztwagen im Einsatz, Fahrzeuge für Behinderte mit Ausweis (aG, H, Bl), Fahrzeuge mit Sonderrechten, Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen der NATO, zivile Fahrzeuge der Bundeswehr. Darüber hinaus gehende Ausnahmen sind kostenpflichtig bei den Verkehrsbehörden der Städte, in Berlin bei den in der Umweltzone liegenden Bezirksämtern, zu beantragen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Zuordnung der Emissionsschlüsselnummer zur Plakettenfarbe. Fahrzeuge, denen keine der in der Tabelle aufgeführten Emissionsschlüsselnummern zuordnet sind, gehören in die Schadstoffgruppe 1 und erhalten keine Plakette. Sie werden zuerst von Fahrverboten betroffen sein.
Wo und unter welchen Bedingungen ist die Plakette erhältlich?
Die Ausgabe erfolgt bei den Zulassungsstellen, technischen Überwachungs-Organisationen wie TÜV und DEKRA sowie bei den für Abgasuntersuchungen autorisierten Werkstätten. Der Abgabepreis für die Plakette beträgt in Brandenburg und Berlin einheitlich 5 Euro. Die Plakette ist auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.
Muss das Fahrzeug gekennzeichnet sein?
Fahrzeuge, die die erforderliche Abgasnorm erfüllen, brauchen als Einfahrtberechtigung eine Plakette. Dieser Umstand trifft auf das gesamte Bundesgebiet zu. Berufspendler, die zum Beispiel nach Berlin mit dem Kfz fahren, müssen sich ab 2008 darauf einstellen, dass im Bereich des inneren S-Bahn-Rings eine Umweltzone besteht.
Bei Verstoß ist mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zu rechnen.
Kann man die Schadstoff-Gruppenzuordnung verbessern?
Für ältere Fahrzeuge mit Ottomotor (Baujahr vor 1992) gibt es nur noch eingeschränkt Nachrüst-Katalysatoren. Bei Dieselfahrzeugen kann durch den Einbau eines Partikel-Filtersystems die Schadstoffgruppen-Einordnung verbessert werden. Die Nachrüstung muss in einer Fach-Werkstatt mit Berechtigung zur Abgasuntersuchung vorgenommen werden.
Wird die Nachrüstung gefördert?
Für Pkw mit Dieselmotor, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen wurden und bis Ende 2009 mit einem geeigneten Partikelfilter nachgerüstet werden, soll einmalig ein Steuerbonus von 330 Euro gewährt werden. Nach Eintrag in die Kfz-Papiere werden die Finanzämter automatisch benachrichtigt.
Für Dieselfahrzeuge, die nicht nachgerüstet werden, und Neufahrzeuge, die nicht den Partikelgrenzwert von 5 Milligramm je Kilometer gemäß der vorgesehenen EURO-5-Norm unterschreiten, soll ab April 2007 bis Ende März 2011 ein Steuerzuschlag von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum erhoben werden.
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