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Herr W. erfährt, was er noch wert ist (Fortsetzung)

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erstarrt auf seinem Küchenstuhl. Man kann ihm vielleicht einreden, dass es rechtens und gerecht sei, ihn zu Lebzeiten zum armen Mann zu machen – aber ihm nach seinem Tod alles wegzunehmen, was trotz alledem übrig bleibt – das erscheint Herrn W. wie Leichenfledderei und Totenschändung.


Um ihn zu verstehen, muss man wissen, dass es für Herrn W. eine Frage der Ehre ist, der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen. Herr W. rechnet so: Wenn er seine Notreserve von 5.500 Euro ungefähr halten kann, bleiben abzüglich der Beerdigungskosten vielleicht 3.500 Euro übrig. Er ginge also mit schwarzen Zahlen in die „Ewigen Jagdgründe“ ein. Diese Gewissheit ist ihm äußerst wichtig. Und er schmunzelt bisweilen bei der Vorstellung, wie seine Erben – im Angedenken an ihn – wenigstens einmal in Saus und Braus schlemmen und prassen. So ist es von ihm verfügt, so soll es sein. Und nun reicht sein Erbe gerade einmal für die Erstattung von fünf Monaten Arbeitslosengeld II. Herr W. würde in der Sekunde seines Todes zum ewigen Schuldner werden. Zum ersten Mal hasst Herr W. diejenigen, die solches verfügen.

Dann fragt eine Frau im Radio, ob es künftig erlaubt sei, in Urlaub zu fahren. Das Blut schießt ihm in den Kopf – seine ureigenste Frage. Die Spezialistin zögert: Urlaub, ja, aber Dauer unklar. Und: „Bei einer Reise gilt laut Sozialgesetzbuch II, dass der Urlaub in Deutschland zu nehmen ist. Wer ins Ausland fährt, erhält keine Leistungen.“ Die Frau hakt nach, das Wort „Reisefreiheit“ fällt. Dann die Beschwichtigung: „Vielleicht werden künftig Reisen in die EU erlaubt, derzeit aber nicht.“ Herr W. fühlt sich gründlich enteignet.

Der Bekanntenkreis von Herrn W. war nie groß, und über die Jahre verloren sich die Wenigen. Für seine Geburtstagsfeier reichen inzwischen vier Stühle. Was machen eigentlich die Anderen? Plötzlich interessiert ihn das wieder. Er fragt nach.

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