Herr W. erfährt, was er noch wert ist (Fortsetzung)
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Sagen Sie mir bitte, welcher Träger in Frage kommt – als ABM-Stelle, wenn´s geht.“ Herr W. schiebt einen Zettel über den Tisch, auf dem eine Stellenbeschreibung geschrieben steht, von ihm verfasst, seine Stelle in dieser Gesellschaft. Sie überfliegt die Zeilen – unbewegt. Er hält den Atem an. „Sehr schön. Aber ich muss Ihnen sagen: ABM-Stellen werden hinsichtlich Höhe des Gehalts und Anzahl stark zurückgefahren und ... (sie zögert, es ist ihr peinlich) ... auf Bezieher von Arbeitslosengeld I beschränkt, in der Regel, versteht sich. Und Sie haben auch niemals Anspruch auf eine bestimmte ABM-Stelle.“
Herr W. glaubt, eine schwere Eisentür zukrachen zu hören. Jetzt begreift er, dass er ein Erwerbsloser zweiter Klasse ist. Er wird nicht mehr eines Arbeitsvertrages für würdig befunden. Leise fragt er: „Was soll ich tun?“ – „Für Sie gibt es nur die Option Arbeitsgelegenheiten! Vielleicht kann ich Ihnen helfen, wenn Sie einen Träger für Ihre Stelle finden. Oder kommen Sie nächstes Jahr, dann suchen wir zusammen einen Träger.“ Zum Abschied fasst sich Herr W. nochmals ein Herz: „Werde ich Anspruch auf Urlaub haben?“ – „Ich weiß es nicht.“
Eines Morgens gerät Herr W. unversehens in eine Fragestunde zum Arbeitslosengeld II. Auf seinem Radiosender antworten vier Spezialisten der „Regionalagentur für Arbeit“. Herr W. horcht auf. Das sind nicht irgendwelche selbsternannten Ratgeber, das sind Leute, die sich auskennen. Welch eine Vielfalt der Probleme: Übereignete Häuser, Kleingärten, Freizeitgrundstücke, angemessene Autos, volljährige Söhne, Haustiere und Krankengeld. Herr W. erfährt zum Beispiel, dass Tiere nicht von der Arbeitsagentur unterstützt werden. Und er hört, dass seine Erbinnen das Arbeitslosengeld II der letzten zehn Jahre aus seinem Erbe zurückzahlen müssen. Herr W. Weiter auf Seite 3»
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