Vogelschutz: Neue Richtlinien in Brandenburg (Fortsetzung)
« Zurück zu Seite 1
In Einzelfällen gelten folgende Zielvorgaben: Gewässerufern/Gewässern als Rast- und Mausergebiete für Enten, Gänse, Schwäne, Kraniche: Räumliche bzw. zeitliche Einschränkung der Wasservogeljagd; kein Einsatz bleihaltiger Munition. Auf Grünland und Acker als Äsungsflächen für Gänse und Höckerschwäne: Gänsejagd nur auf schadensgefährdeten Kulturen (gleichzeitig Schadensbegrenzung für die Landwirtschaft); Keine Bejagung auf nicht schadensrelevanten Flächen (Grünland, Stoppelflächen, Brachen).
Tourismus und Erholung Zu den Ausnahmen der Erholungsnutzung zählen folgende Schutzmaßnahmen:
Bei störungsempfindlichen Vogelarten (Brutgebiete von Schreiadler, Fischadler, Schwarzstorch, Schlafplätze von Kranichen und Gänsen): Besucherlenkung und befristete Reduzierung von Störungen; Steuerung von Vorhaben zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur;
An Gewässerufern (Brutgebiet von Zwergdommel, Großer Rohrdommel, Kleiner Ralle, Rohrweihe, Rohrschwirl, Eisvogel, Uferschwalbe) sowie an Gewässern (Brutgebiet von Schnatter-, Tafelente, Fluss-, Trauerseeschwalbe, Schwarzkopfmöwe, sowie als Rastgebiet von Enten, Gänsen, Schwänen): Besucherlenkung und zeitlich befristete Reduzierung von Störungen.
Karten und Erläuterungen sind unter anderem über das Online-Angebot des Agrar- und Umweltministeriums unter www.mlur.brandenburg.de/n/spa.htm verfügbar.
Warum ein neues Schutzgebietsystem?
1. Rechtliche Grundlagen
2. Landwirtschaft
3. Waldtwirtschaft
4. Fischerei
5. Jagd
6. Tourismus und Erholung
7. Schutzgebietsausweisung
Weitere Informationen Naturschutz:
Helga Inden-Heinrich
Deutscher Naturschutzring (DNR)
Telefon 0228 359005
Fax 0228 359096
E-Mail : helga.inden-heinrich@dnr.de
Ulrike Gefäller
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Telefon 0228 8491280
Fax 0228 8491200
E-Mail presse@bfn.de
Angelika Wurzel
Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN)
Telefon 0228 331097
E-Mail drl-bonn@t-online.de
|